ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



Version vom 26.10.2021

1. Vertragspartner

 

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer Christian Zogler oder einem durch Christian Zogler vermittelten Künstler - nachfolgend AN genannt - und dem Auftraggeber – nachfolgend AG genannt.

 

2. Vertrag

 

Verträge zwischen AN und AG entstehen durch

  • das gesprochene Wort
  • Annahme eines schriftlichen Angebotes (schriftlich oder mündlich)
  • Schriftlicher Vertrag

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

 

Ein Rücktritt seitens des AG ist möglich, jedoch werden Stornierungskosten wie folgt berechnet:

Pauschal pro Stornierung: 100,00 EUR für angefallene Kosten

 

Bei Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:          25 % der vereinbarten Gage
Bei Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung:          50 % der vereinbarten Gage
Bei Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:          100 % der vereinbarten Gage

 

Ausnahmen:

 

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den AG zu einem Auftrag an einem alternativen Termin für die selbe Veranstaltung kommen, werden die Stornierungskosten gesondert und nach Absprache geregelt.

Ein Rücktritt seitens des AN ist möglich durch technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe der Verhinderung, Krankheit, Unfall, Tod, persönliche Gründe. In diesem Falle wird durch den AN Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

 

Sofern der AN durch nicht vom AN zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht oder nur unvollständig erbringen kann, hat der AG kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

Weiter kann ein Rücktritt vom Vertrag durch den AN erfolgen, wenn die Arbeitsbedingungen vor Ort nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn sich die Verhältnisse während der Veranstaltung dahin gehend verändern, dass die Mindestanforderungen ganz oder teilweise nicht mehr erfüllt sind (Mindestanforderungen siehe unter Arbeitsbedingungen).

 

Auch kann ein Rücktritt vom Vertrag durch den AN erfolgen, wenn das leibliche Wohl des AN aus irgendeinem Grund gefährdet ist.

4. Arbeitsbedingungen

 

Der AG trägt Sorge dafür, dass dem AN vor, während und nach dem Auftritt ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

Dem AN muss für seinen Auftritt ein adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitsplatz hat folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

  • Der Arbeitsplatz muss eben sein
  • Der Arbeitstisch für die DJ-Technik muss stabil und kippsicher sein.
  • Die Größe des Arbeitstisches für die DJ-Technik muss folgenden Mindestmaßen entsprechen: Breite 200 cm, Tiefe 100 cm, Höhe 80 cm, maximal 90 cm.
  • Der Bewegungsraum hinter dem Arbeitsplatz muss folgenden Mindestmaßen entsprechen:
    • Breite 200 cm, Tiefe 150 cm
    • fester, sauberer und trockener Boden
    • Bei Umgebungstemperaturen von unter 15 Grad Celsius zusätzlich frostfrei vom Boden entkoppelt
  • Der Arbeitsplatz muss in seiner Gesamtheit frei sein von Staub, Schmutz, Feuchtigkeit, Regen, Sonneneinstrahlung, sonstiger Fremdkörper.
  • Bei Temperaturen über 25 Grad Celsius trägt der AG Sorge für eine ausreichende Klimatisierung des Arbeitsplatzes des AN.

Der AG trägt vor, während und nach dem Auftritt Sorge für die persönliche Sicherheit des AN. Je nach Veranstaltungsgröße und Veranstaltungsart ist dem AN geschultes Security-Personal an die Seite zu stellen.

5. Technik

 

Sofern nicht anders vereinbart, ist durch den AG folgende DJ-Technik zu stellen:

  • 1 x Pioneer DJM 900 Nexus oder DJM 900 Nexus 2 (DJ-Mixer) mit aktuellster Firmware.
  • 3 x Pioneer CDJ 2000 Nexus 2 oder CDJ 3000 (CD-Spieler) mit aktuellster Firmware.
  • Der Arbeitstisch soll vorne und an den Seiten blickdicht abgehängt sein (Bühnen-Molton)
  • Kabel und Leitungen müssen stolpersicher und möglichst unsichtbar verlegt sein.
  • Entsprechend der Veranstaltungslautstärke dimensionierte Abhörlautsprecher am DJ-Pult links und rechts (Bodenmonitore), welche separat über den DJ-Mixer in der Lautstärke zu regeln sind (Booth-Regler).
  • Stromverteiler mit Überspannungsschutz und Netzfilter und mindestens fünf freien Steckplätzen.

Der DJ-Platz soll akustisch auf selber Höhe mit der PA-Anlage (Lautsprecher) aufgebaut sein, nicht jedoch davor in direkter akustischer Beschallung.

 

Der AG trägt Sorge dafür, dass die zur Verfügung gestellten technischen Geräte sorgfältig gewartet und in vollem Umfang funktionsfähig sind.

 

Weiter trägt der AG Sorge dafür, dass im Falle eines Technikversagens eines oder mehrerer Geräte adäquater Ersatz bereit steht, so dass der Auftritt nicht behindert wird.

Nach Vereinbarung und gegen Aufpreis kann die DJ-Technik durch den AN gestellt werden.

6. Werbung und Promotion

 

Dem AG wird nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet, ausschließlich in Zusammenhang mit der zu bewerbenden Veranstaltung mit dem Künstlernamen des AN Werbung zu betreiben. In der Werbung zu verwendende Texte müssen vor Veröffentlichung vom AN freigegeben werden. Das Werbematerial ist dem AN auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung zu stellen (Flyer, Plakete, Annoncen, Radiowerbung usw.).

 

Es darf ausschließlich das offiziele Logo und der Schriftzug des AN verwendet werden. Dies wird auf Anfrage kostenfrei durch den AN zur Verfügung gestellt.

Eine über die Vereinbarung hinausgehende Art der Bewerbung ist nicht erlaubt.

 

7. Aufzeichnung

 

Der AG trägt dafür Sorge, dass ohne vorherige schriftlich zu erteilende Zustimmung von AN weder anlässlich der Proben noch anlässlich des Auftrittes – auch nicht für den privaten Gebrauch - Darbietungen des AN auf Bild- oder Bild-/Tonträger aufgenommen oder durch Ton oder Fernsehrundfunk ausgestrahlt oder sonst wie öffentlich wahrnehmbar gemacht werden.

8. Haftung

 

Für Personen- und Sachschäden sowie bei Diebstahl von Eigentum des AN während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der AG, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den AN verursacht worden ist.

 

9. Zahlungen

 

Zahlungen sind ohne Abzug sofort und ausschließlich an den AN direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

 

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung im Voraus auf ein vom AN genanntes Konto.

 

(Euro)Schecks, Kreditkarten, Kartenzahlung oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

10. Musik-Gebühren / Sonstige Gebühren

 

Alle eventuell anfälligen Gebühren (z.B. für die Aufführung von Musik an die GEMA in Deutschland oder AKM in Österreich) werden vom AG getragen und direkt abgeführt.

Lt. Ratgeber Recht (ARD) und einem Urteil des Arbeitsgerichts München ist für Hochzeiten keine GEMA Gebühr zu entrichten (Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00 | Quelle: Ratgeber Recht).

 

11. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Eggenfelden / Deutschland